Allgemeine Verkaufsbedingungen

Artikel 1: Allgemein.

1.1. Sofern nicht ausdrücklich von beiden Parteien anders vereinbart, gelten nur die allgemeinen und spezifischen Bedingungen dieses Angebots, der Bestellung, des Lieferbriefs oder der Rechnung.

1.2. Die Annahme unserer Angebote, Bestellbestätigungen, Lieferbriefe und Rechnungen erfordert die Zustimmung zu diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen.

1.3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben immer Vorrang vor allen anderen, insbesondere vor denen des Käufers.

1.4. Verträge gelten stets als abgeschlossen in den Büros von M&L Distribution Pure-Filters, Durarrefstroos, 25 Binsfeld, 9946 Luxemburg (MVA LU31675504), sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt.

1.5. Der Käufer erkennt an, dass er ordnungsgemäß über die Qualität der Nutzungsanweisungen und alle besonderen Eigenschaften der gekauften Waren informiert wurde und, sofern nicht schriftlich von beiden Parteien vereinbart,

Er räumt ein, dass diese Güter nicht für einen besonderen Zweck bestimmt sind.

 

Artikel 2: Angebote und Preise.

2.1. Alle Angebote, Preise und Angebote von M&L Distribution Pure-Filters (Mehrwertsteuer LU31675504) sind nicht verpflichtend, sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt.

2.2. Angebote sind 14 Tage ab Ausgabedatum gültig und vorausgesetzt, die bestellten Waren sind zum Zeitpunkt der Bestellung noch verfügbar.

Nichteinhaltung der Liefer- oder Fertigstellungsfrist aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle der M&L-Distribution liegen Pure-Filters (Mehrwertsteuer LU31675504) darf keine Entschädigung oder Aufhebung der Anordnung zur Folge haben.

2.3. Die angegebenen Preise sind Mehrwertsteuer enthalten, ohne Verpackung, sofern nicht ausdrücklich in der Bestellbestätigung angegeben.

2.4. Alle in den Angeboten und Verträgen genannten Preise werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebots oder Vertrags geltenden Geldpreise, Transporttarife, Versicherungstarife, Steuern, Zölle und Einfuhrzölle berechnet. Wenn sie auch nur geringfügig verändert werden, trägt der Käufer diese Erhöhung

 

Artikel 3: Zahlungsbedingungen.

3.1. Sofern in der Bestellbestätigung nicht ausdrücklich anders festgelegt, müssen alle Zahlungen bei Lieferung bar in der Zentrale von M&L Distribution erfolgen Pure-Filters, nett und ohne Rabatt.

3.2. Keine Hausdienstleistungen werden durchgeführt, ohne dass uns eine Bestellung zurückgeschickt, datiert und unterschrieben wurde und eine Anzahlung von 50 % an uns gezahlt wurde.

3.3. Online-Bestellungen: Alle Bestellungen werden nach Erhalt des auf dem Konto fälligen Betrags verschickt.

3.4. Die Annahme von Zahlungsbedingungen und/oder Wechselwechseln beinhaltet keine Novation und beeinflusst nicht die Erpressbarkeit der Forderung sowie der unten genannten Zinsen und Entschädigungen.

3.5. Streitigkeiten rechtfertigen auch keine Zahlungsaussetzung.

3.6. Wenn eine Rechnung nicht zum fälligen Datum bezahlt wird, sind alle Beträge sofort fällig, unabhängig von den im Voraus gewährten Zahlungsmöglichkeiten.

3.7. Im Falle der Nichtzahlung zum fälligen Datum fällt auf den unbezahlten Saldo eine vertraglich verspätete Zinsen von 10 % pro Jahr an, wobei eine Mindestzinsen in Höhe der Bestimmungen von Artikel 5 LRPTC (Gesetz zur Bekämpfung von verspäteten Zahlungen bei Handelsgeschäften) entsprechen

3.8. Falls keine Zahlung zum fälligen Datum erfolgt, wird der unbezahlte Betrag gesetzlich und ohne vorherige formale Kündigung durch eine Einmalzahlung um 10 % erhöht, die um die für die Eintreibung der Forderungen, einschließlich der Anwaltsgebühren, gemäß den Anforderungen von Artikel 6 LRPTC, erhöht werden, die im Falle eines Streits mit den Verfahrensentschädigungen gemäß dem königlichen Dekret vom 26.10.07 erhöht werden.

 

Artikel 4: Eigentumsbewahrung.

4.1. M&L-Verteilung Pure-Filters Behält das ausdrückliche Eigentum an allen bereitgestellten Materialien, bis der volle Betrag, einschließlich Gebühren und Zinsen, bezahlt wurde. Der Käufer ist verpflichtet, die so gehaltene Ausrüstung gegen alle möglichen Risiken zu versichern und sie vor Wertverlust zu schützen.

4.2. Der Käufer genehmigt M&L Distribution Pure-Filters im Falle der Nichtzahlung zum Fälligkeitstag zur Übernahme der auf Kosten von M&L Distribution gelieferten Waren Pure-Filters selbst wenn diese Vermögenswerte in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen eingegliedert wurden.

 

 

Artikel 5: Zustellung.

5.1. Die Lieferung erfolgt nur für die in der Bestellbestätigung angegebenen Waren.

5.2. Je nach Gewicht und Wert der Bestellung wählt M&L Distribution Pure-Filters die am besten geeignete Zustellmethode: entweder per Schweizer Post oder per Kurier. Die für die Bestellung gewählte Liefermethode ist in der Bestellbestätigungs-E-Mail zu finden.

5.3. Die Waren sind versichert und gegen Unterschrift übergeben. Ohne vorherige Zustimmung von M&L Distribution sind keine Rückgaben erlaubt Pure-Filters. Alle Abläufe mit dem Lieferunternehmen werden von M&L Distribution übernommen Pure-Filters

5.4. Wenn der Inhalt der Bestellung zum Zeitpunkt des Erhalts beschädigt wird, ist der Käufer verpflichtet, M&L Distribution umgehend zu kontaktieren Pure-Filters.

M&L-Verteilung Pure-Filters Ich werde den Anbieter direkt kontaktieren, um das Problem so schnell wie möglich zu lösen.

M&L-Verteilung Pure-Filters Wir werden versuchen, den Käufer zu kontaktieren, ihn über den Fortschritt der Untersuchung auf dem Laufenden zu halten und gegebenenfalls ein Ersatzprodukt zu senden.

 

Artikel 6: Lieferzeit.

6.1. Die Lieferzeiten werden so weit wie möglich eingehalten. In jedem Fall werden die auf dem Bestellformular angegebenen Lieferzeiten nur zur Information angegeben.

6.2. Lieferfristen dürfen nicht überschritten werden und dürfen weder zu Schadensersatz, Zurückhaltung oder Stornierung laufender Bestellungen führen.

6.3. In jedem Fall kann die Lieferung nur erfolgen, wenn der Käufer mit seinen Verpflichtungen gegenüber M&L Distribution auf dem neuesten Stand ist Pure-Filters, was auch immer der Grund war.

6.4. Jedenfalls gilt die M&L-Verteilung Pure-Filters von seinen Verpflichtungen entbunden ist, die sich aus einem Auftrag ergeben, im Falle höherer Gewalt und anderer Ereignisse, die die Lieferung erheblich erschweren, verzögern oder unmöglich machen würden, wie z. B. Betriebsstörungen jeglicher Art, Transportverzögerungen, Schwierigkeiten bei der Lieferung von Materialien und Energie, Arbeitskonflikte, Verwaltungsmaßnahmen und Lieferfehler, nicht konforme oder verspätete Lieferungen durch Lieferanten von M&L Distribution Pure-Filters. Hindernisse einer temporären Naturfreisetzung M&L-Verteilung Pure-Filters seiner Verpflichtungen nur für die Dauer des Hindernisses plus eine angemessene Frist für den Wiederanfang.

6.5. Eine Verzögerung der Lieferung aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Gründen führt nicht zu einer Haftung von M&L Distribution Pure-Filters und kann daher keine Entschädigung oder eine vollständige oder teilweise Vertragsverletzung begründen.

 

Artikel 7: Beschwerden.

7.1. Jeder Anspruch bezüglich der verkauften Waren muss unter Androhung der Nichtigkeit M&L Distribution erreichen Pure-Filters per Einschreiben innerhalb von 15 Tagen. Nach diesem Zeitraum und/oder ohne Einhaltung des Formulars des genannten Einschreibens gilt die Zustellung als endgültig und akzeptiert

7.2. Beschwerden über den Inhalt der Rechnung müssen an M&L Distribution gesendet werden Pure-Filters per Einschreiben innerhalb von acht Tagen. Nach diesem Zeitraum und/oder ohne Einhaltung des oben genannten Einschreibens gilt die Rechnung als endgültig angenommen.

7.3. Die vom Käufer innerhalb der Fristen und in der in den Artikel 7.1 festgelegten Weise gemeldete mangelnde Konformität führt zur freien Wahl der M&L-Verteilung Pure-Filters, Reparatur des fehlerhaften Eigentums oder dessen Ersatz. Wenn Reparatur oder Ersatz unmöglich oder unverhältnismäßig ist, ist M&L-Verteilung Pure-Filters Bieten Sie eine angemessene Preisreduzierung oder einen Ersatz durch ein konformes Produkt an.

 

Artikel 8: Gewährleistungen.

8.1. M&L-Verteilung Pure-Filters Gewährt eine Garantie für einen Zeitraum von 2 Jahren ab der Lieferung, und zwar für versteckte Mängel. Diese Garantie ist

streng auf die Lieferung selbst beschränkt und betrifft nur die Reparatur und/oder den Austausch auf eigene Kosten in der Werkstatt aller Teile, die als ungeeignet oder außer Betrieb gestellt wurden

für Konstruktionsfehler oder latente Defekte, wobei M&L-Verteilung Pure-Filters behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen an den betreffenden Waren vorzunehmen, um den Verpflichtungen nachkommen zu können,

oder, nach eigenem Ermessen, den betreffenden Kaufbetrag zurückzuerstatten.

8.2. Die Garantie umfasst keinen Austausch der Geräte aufgrund von Verschleiß, Schäden durch Fahrlässigkeit, mangelhafte Kontrolle und Überwachung, mangelhafte Wartung usw. Die Garantie gilt auch nicht für Teile, die aufgrund ihrer Art oder Verwendung schnell verschleißen.

Schwarze Filter sind durch eine zweijährige anteilige begrenzte Garantie abgedeckt, die in Abständen von sechs Monaten berechnet wird. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum, an dem das Produkt beim ursprünglichen Käufer eingeht.

 

0–6 Monate: 0 %

6 Monate - 1 Jahr: - 25 % ihres Wertes

1 Jahr – 1 Jahr und 6 Monate: 50 % ihres Wertes

1 Jahr und 6 Monate – 2 Jahre: - 75 % ihres Wertes

8.3. Die kleinste Änderung der Ware durch den Käufer oder eine nicht konforme Verwendung führt zum Ende der Garantie.

8.4. M&L-Verteilung Pure-Filters ist nur dann der Garantie verpflichtet, wenn der Käufer alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat, ohne dass die Garantiezeit dadurch verlängert wird.

8.5. M&L-Verteilung Pure-Filters /supplier erklärt, dass die Produkte innerhalb seines Unternehmens auf Qualität getestet wurden.

 

Artikel 9. Zuständigkeit.

9.1. Im Falle eines Streits über die Auslegung und/oder Erfüllung des mit dem Käufer geschlossenen Vertrags haben nur die luxemburgischen Gerichte die Zuständigkeit, auf Grundlage des luxemburgischen Rechts und der luxemburgischen Handelspraktiken zu entscheiden.

9.2. Sollte aus irgendeinem Grund eine bestimmte Bestimmung als ungültig angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in voller Kraft und die ungültige Bestimmung durch die Bestimmung ersetzt, die dieser Bestimmung am nächsten ist und gesetzlich erlaubt ist.

 

Artikel 10 Rückzugsrecht

Gemäß den Bestimmungen von Artikel L 221-5 des Verbrauchergesetzbuches hat der Käufer das Recht, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Eingang seiner Bestellung ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Abkühlungsphase beginnt am Tag nach Erhalt des Produkts durch den Verbraucher oder an einem vom Verbraucher festgelegten und dem M&L Distribution Pure-Filter-Vertreter zur Kenntnis gebracht.

Während der Abkühlphase wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung mit Vorsicht behandeln. Sie packen oder verwenden das Produkt nur so weit, wie es nötig ist, um zu entscheiden, ob sie es behalten möchten. Ein System, das eingeführt und somit in Betrieb genommen wurde, bedeutet, dass die Erstattung nicht vollständig sein wird. Wenn er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, wird er das Produkt mit allen Zubehörteilen und – soweit möglich – im Originalzustand und Verpackung gemäß den entsprechenden und klaren Anweisungen von M&L Distribution Pure-Filters zurückgeben.

Wenn der Verbraucher sein Rückzugsrecht in Anspruch nehmen möchte, ist er verpflichtet, M & L Distribution Pure-Filters innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produkts zu benachrichtigen. Um das Rückzugsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns über seine Entscheidung, aus diesem Vertrag auszutreten, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post, Fax oder E-Mail) per Post an die Adresse M & L Distribution Pure-Filters, Durarrefstroos, 25 Binsfled, 9946 Luxemburg, mitteilen. oder per E-Mail bei der Verwaltung@pure-filters.com .Damit die Rückzugsfrist eingehalten wird, reicht es aus, dass der Verbraucher seine Mitteilung bezüglich der Ausübung des Rückzugsrechts vor Ablauf der Auszahlungsfrist einsendet. Nachdem der Verbraucher angegeben hat, dass er sein Rückzugsrecht nutzen möchte, muss er das Produkt innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Der Verbraucher muss nachweisen, dass die gelieferten Waren pünktlich zurückgeschickt wurden, zum Beispiel durch einen Versandnachweis. Im Falle der Ausübung des Rückzugsrechts innerhalb des genannten Zeitraums werden der Preis der gekauften Produkte und die Versandkosten erstattet, wobei die Rückgabekosten auf Kosten des Kunden verbleiben. Rücksendungen von Produkten sollten, wenn möglich, im Originalzustand und vollständig erfolgen (Verpackung, Zubehör, Anleitung); Wenn möglich, müssen sie mit einer Kopie des Kaufbelegs begleitet werden, wobei angenommen wird, dass die Ausübung des Rücktrittsrechts auch dann möglich bleibt, wenn die Originalverpackung beschädigt ist.

Ausnahmen: Ausnahmen von diesem Prinzip werden durch bestimmte Artikel gemacht. Lebensmittel und Wasserprodukte sind vom Rückzugsrecht ausgeschlossen. Es wird auch daran erinnert, gemäß Artikel L.221-28 des Verbrauchergesetzbuchs, dass das Rückzugsrecht für Verträge nicht ausgeübt werden kann:

·       Die Erbringung von Dienstleistungen, die vor Ablauf der Rückzugsfrist vollständig erbracht wurden und deren Erfüllung nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung und ausdrücklichem Verzicht des Verbrauchers auf sein Rückzugsrecht begonnen hat ;

·       Das Angebot an Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen am Finanzmarkt abhängt, die außerhalb der Kontrolle des Fachmanns liegen und wahrscheinlich während der Auszahlungsphase auftreten werden ;

·       Bereitstellung von Waren, die nach den Vorgaben des Verbrauchers hergestellt oder klar personalisiert sind ;

·       Bereitstellung von Waren, die wahrscheinlich schnell verschlechtern oder verfallen werden ;

·       Die Lieferung von Waren, die vom Verbraucher nach der Lieferung geöffnet wurden und aus Gründen der Hygiene oder des Gesundheitsschutzes nicht zurückgegeben werden können ;

·       Von der Versorgung mit Waren, die nach der Lieferung und ihrer Natur nach untrennbar mit anderen Gegenständen vermischt sind ;

·       Die Lieferung alkoholischer Getränke, deren Lieferung über dreißig Tage hinaus verzögert wird und deren Wert bei Vertragsschluss vereinbart wird, hängt von Marktschwankungen ab, die außerhalb der Kontrolle des Fachmanns liegen ;

·       Wartungs- oder Reparaturarbeiten sind dringend im Haus des Kunden durchzuführen und ausdrücklich von ihm gewünscht, innerhalb der Grenze an Ersatzteilen und Arbeiten, die für den Notfall notwendig sind ;

·       Die Bereitstellung von Audio- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, wenn diese nach der Lieferung vom Verbraucher entsiegelt wurden ;

·       Die Lieferung einer Zeitung, Zeitschrift oder Zeitschrift, mit Ausnahme von Abonnementverträgen für diese Publikationen ;

·       Abgeschlossen bei einer öffentlichen Auktion ;

·       Bereitstellung von Unterkunftsdiensten, die nicht Wohnunterkünfte, Gütertransport, Autovermietung, Catering oder Freizeitaktivitäten sind, die an einem bestimmten Datum oder Zeitraum erbracht werden müssen ;

·       Die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem materiellen Medium bereitgestellt werden, dessen Aufführung nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers und dem ausdrücklichen Verzicht auf sein Rückzugsrecht begonnen hat.